Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hobri KFZ-Logistik GmbH, Georg-Wimmer-Ring 1, 85604 Zorneding (nachfolgend „HobriTeam“) – Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen HobriTeam und ihren Auftraggebern über Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse, Hol- und Bringservice, Trailer-Transporte, Zulassungsservice, Fahrzeugwäsche und -aufbereitung sowie den An- und Verkauf von Nutzfahrzeugen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn HobriTeam ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Auftraggeber können Unternehmer (§ 14 BGB) und Verbraucher (§ 13 BGB) sein. Für Verbraucher gelten ergänzend die Regelungen in § 10.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Preisauskünfte auf der Website, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn HobriTeam den Auftrag schriftlich (auch per E-Mail oder über das Kundenportal) bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
(2) Angebote gelten, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Angaben des Auftraggebers zu Fahrzeug (Typ, Gewicht, Abmessungen, Zustand, Fahrbereitschaft), Abhol- und Zielort sowie Termin. Unrichtige Angaben, die Mehraufwand verursachen, berechtigen HobriTeam zur Nachberechnung.
§ 3 Leistungen
(1) Fahrzeugüberführung auf eigener Achse: HobriTeam übernimmt das Fahrzeug am vereinbarten Abholort, fährt es mit eigenem Fahrpersonal zum Zielort und übergibt es dort. Für nicht zugelassene Fahrzeuge stellt HobriTeam Überführungskennzeichen (rote Kennzeichen) nebst Versicherung.
(2) Trailer-Transport: Transport von PKW und Transportern bis 2,6 t zulässiger Gesamtmasse auf einem Anhänger.
(3) Hol- und Bringservice: Abholung und Rückbringung von Fahrzeugen zu Werkstatt, Prüfstelle oder anderen Zielen im vereinbarten Gebiet.
(4) Zulassungsservice: An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen bei der Zulassungsbehörde auf Grundlage einer vom Auftraggeber erteilten Vollmacht. Behördengebühren und Kennzeichenkosten werden zusätzlich berechnet.
(5) Fahrzeugwäsche und -aufbereitung: Reinigungs- und Pflegeleistungen nach Vereinbarung. Vorhandene Lackschäden, Gebrauchsspuren oder Materialermüdung können durch eine Aufbereitung nicht beseitigt werden.
(6) Alle Fahrten starten oder enden im Raum München. Fahrten zwischen zwei Orten außerhalb des Raums München werden nicht angeboten.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fahrzeug zum Abholtermin verkehrssicher, betriebsbereit und – bei Überführungen auf eigener Achse – mit ausreichend Kraftstoff bzw. Ladung (mindestens für 100 km) ausgestattet ist. Die Hauptuntersuchung muss gültig sein, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Auftraggeber übergibt alle erforderlichen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugpapiere, Vollmachten, ggf. Teil II für den Zulassungsservice) sowie sämtliche Schlüssel.
(3) Der Auftraggeber informiert HobriTeam vor Auftragserteilung über bekannte Mängel, Schäden, Besonderheiten (z. B. Ladung, Gefahrgut, Sonderabmessungen) und etwaige Einschränkungen der Fahrbereitschaft.
(4) Das Fahrzeug darf keine Gegenstände enthalten, die nicht zum Fahrzeug gehören. Für zurückgelassene Gegenstände übernimmt HobriTeam keine Haftung.
§ 5 Preise, Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Darin enthalten sind, soweit nicht anders ausgewiesen, Fahrpersonal, Rückfahrt des Fahrers, Überführungskennzeichen und Versicherung.
(2) Nicht enthalten sind Kraftstoff/Ladestrom über den übergebenen Bestand hinaus, Maut, Fähren, Behördengebühren, Wartezeiten über 30 Minuten (je angefangene weitere halbe Stunde nach Preisliste) sowie Mehraufwand durch unrichtige Angaben oder nicht übergabebereite Fahrzeuge.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Verbrauchern und Neukunden kann HobriTeam Vorkasse oder Zahlung bei Übergabe verlangen. Rechnungen werden elektronisch (E-Rechnung) übermittelt.
§ 6 Übergabe, Protokoll, Termine
(1) Bei Abholung und bei Übergabe wird der Zustand des Fahrzeugs (sichtbare Schäden, Kilometerstand, Kraftstoff-/Ladestand) in einem Übergabeprotokoll mit Fotos festgehalten. Der Auftraggeber oder eine von ihm benannte Person bestätigt das Protokoll; ist niemand anwesend, gilt das von HobriTeam erstellte Protokoll als Grundlage.
(2) Vereinbarte Termine sind Richttermine, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verzögerungen durch Verkehr, Wetter, höhere Gewalt oder nicht übergabebereite Fahrzeuge hat HobriTeam nicht zu vertreten.
(3) Der Auftraggeber kann den Transportfortschritt über den bereitgestellten Tracking-Link verfolgen.
§ 7 Haftung und Versicherung
(1) HobriTeam haftet für Schäden am Fahrzeug, die während der Obhutszeit (von Übernahme bis Übergabe) durch HobriTeam oder ihre Fahrer schuldhaft verursacht werden. Für die Dauer der Überführung besteht eine Vollkaskoversicherung; die Selbstbeteiligung trägt HobriTeam, sofern der Schaden von HobriTeam zu vertreten ist.
(2) Nicht ersetzt werden Verschleiß, Betriebsschäden infolge vorhandener Mängel, Schäden durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, Schäden an mitgeführten Gegenständen sowie Folgeschäden wie Nutzungsausfall oder entgangener Gewinn, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei wesentlichen Vertragspflichten – ausgeschlossen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Schäden sind bei Übergabe im Protokoll zu vermerken. Verdeckte Schäden sind HobriTeam innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt das Fahrzeug als vertragsgemäß übergeben.
(5) Bußgelder und Verwarnungen, die während der Obhutszeit durch Verschulden des Fahrers entstehen, trägt HobriTeam; solche, die auf den Zustand des Fahrzeugs oder fehlende Dokumente zurückgehen, trägt der Auftraggeber.
§ 8 Stornierung
(1) Der Auftraggeber kann einen Auftrag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung werden 50 % des vereinbarten Preises, bei Stornierung am Abholtag oder bei vergeblicher Anfahrt 80 % fällig, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach.
(2) HobriTeam kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug nicht übergabebereit ist, erforderliche Dokumente fehlen oder sich herausstellt, dass die Angaben des Auftraggebers wesentlich unzutreffend sind. Entstandene Kosten (Anfahrt, Wartezeit) werden berechnet.
§ 9 An- und Verkauf von Nutzfahrzeugen
(1) Angebote von HobriTeam zum Ankauf eines Fahrzeugs beruhen auf den Angaben und Fotos des Verkäufers und stehen unter dem Vorbehalt einer Besichtigung. Weichen Zustand oder Ausstattung ab, kann HobriTeam das Angebot anpassen oder zurückziehen.
(2) Der Kaufpreis wird vor Übergabe per Überweisung gezahlt. Die Abmeldung übernimmt HobriTeam, sofern vereinbart.
(3) Gebrauchtfahrzeuge aus dem Bestand von HobriTeam werden an Unternehmer unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht ausdrücklich eine Garantie vereinbart wird. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der gesetzlich zulässigen Verkürzung auf ein Jahr.
§ 10 Besondere Hinweise für Verbraucher
(1) Widerrufsrecht: Verbraucher, die einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. über die Website, Telefon oder WhatsApp) schließen, haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. E-Mail an info@hobriteam.de).
(2) Verlangt der Verbraucher, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, hat er HobriTeam im Fall des Widerrufs einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher dem Beginn vor Fristablauf ausdrücklich zugestimmt hat.
(3) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 11 Datenschutz
HobriTeam verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Übergabeprotokolle und Fotos werden zur Vertragsabwicklung gespeichert.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaates entzogen wird.
(2) Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
